Allgemeine Geschäftsbedingungen - Hotel-Café Ernst

Diese AGB`s sind gültig ab dem 08.11.2013

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle bestellten Hotelzimmer und Leistungen im Hotel-Café Ernst.
  2. Alle Preise sind Inklusivpreise in EURO und verstehen sich einschließlich Bedienungsgeld und Mehrwertsteuer.
  3. Reservierte Zimmer stehen dem Gast ab 14:00 Uhr zur Verfügung. Sie müssen am Abreisetag bis spätestens 11:00 Uhr geräumt sein. Werden die Zimmer nicht rechtzeitig geräumt, behält sich das Hotel das Recht vor, weitere Logiskosten in Rechnung zu stellen, wenn keine anderen Absprachen getroffen wurden.
  4. Bei einer Anreise nach 18:00 Uhr bitten wir Sie, uns zu informieren. Wenn nicht ausdrücklich eine spätere Ankunft als 18:00 Uhr vereinbart wurde, behalten wir uns vor, bestellte Zimmer anderweitig zu vergeben.
  5. Abbestellung von Reservierungen werden wie folgt berechnet: - bis 30 Tage vor Reiseantritt: kostenlos - bis 15 Tage vor Reiseantritt: 50 % des Reisepreises - bis 7 Tage vor Reiseantritt: 60% des Reisepreises - weniger als 3 Tage vor Reiseantritt: 80% des Reisepreises.
  6. Haustiere sind im Hotel-Café Ernst nicht gestattet.
  7. Auf Beherbergungsverträge sind neben den §§ 701 ff. BGB das allgemeine Schuldrecht und die Regelung des allgemeinen Mietrechts des BGB anzuwenden.
  8. Der Vertragspartner erwirbt bei der Buchung nach Kategorien einen Anspruch auf Zimmer oder Räumlichkeiten dieser Kategorie. Das Hotel-Café Ernst ist berechtigt, eine höhere Kategorie bereit zu stellen. Im Übrigen erwirbt er keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten, soweit nicht ausdrücklich bestimmte Zimmer oder Räumlichkeiten vereinbart sind.
  9. Ein Rücktritt vom Vertrag kann nur in gesetzlich vorgesehenen Fällen und im Übrigen im Einverständnis mit Hotel-Café Ernst und unter Berücksichtigung der Regelungen Ziffer 5 dieser AGB erfolgen.
  10. Das Hotel-Café Ernst kann jegliche Bestellannahme, Reservierung oder solche Leistungen, die erst in zeitlichem Abstand zu dem zugrundeliegenden Vertragsschluss zu erbringen sind, von der teilweisen Begleichung der im Hinblick auf die Leistungserbringung geschuldeten Beträge abhängig machen.
  11. Rechnungen sind grundsätzlich nach Erhalt in bar und ohne Abzug von Skonto fällig. Wenn der Rechnungsbetrag mehrerer Einzelrechnungen 250,00 € übersteigt, kann auf Anfrage des Vertragspartners eine Gesamtrechnung erstellt werden. Die Erstellung einer Gesamtrechnung entbindet nicht von der Verpflichtung zur fristgerechten Zahlung der Einzelrechnungen. Der Vertragspartner kann mit der Gegenforderung gegen das Hotel-Café Ernst nur insoweit aufrechnen, als seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
  12. In den allgemein zugänglichen Bereichen des Hotels ist das Verzehren von mitgebrachten Speisen und Getränken untersagt.
  13. Wird durch einen Vertragspartner die Sicherheit des Hotel-Café Ernst oder deren Gäste gefährdet, so kann sich das Hotel-Café Ernst vom Vertrag lösen. Dies gilt auch im Falle höherer Gewalt, wenn dadurch die Leistungen des Hotel-Café Ernst unmöglich, unzumutbar oder für den Vertragspartner ohne Interesse ist. Als höhere Gewalt werden unvorhersehbare, außergewöhnliche Umständen angesehen, die trotz der dem Hotel zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden können, namentlich bei:
    • Betriebsstörungen
    • behördliche Eingriffe
    • Energieversorgungsschwierigkeiten
    • Streik oder Aussperrung
    • Überschwemmung und ähnlichen Naturkatastrophen
  14. Der Vertragspartner ist verpflichtet, etwaige Mängel unverzüglich im Hotel anzuzeigen. Das Hotel-Café Ernst ist berechtigt, auch in der Weise Abhilfe zu schaffen, dass eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbracht wird.
  15. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen wird das Amtsgericht Bernkastel-Kues vereinbart.